Es handelt sich hierbei um Vorsichtsmaßnahmen, nicht um eigentliche "Kontraindikationen":
- Schrittmacherpatienten oder Patienten mit implantierten elektrischen Pumpen etc.
- Schwangere
- Tumorpatienten vor Ablauf von 5 Jahren ( als juristische Definition für die Ausheilung eines Tumorleidens)
- Patienten mit Anfallsleiden